Urlaub und Krankheit
Grundsätzlich ist das ganze Jahr über geöffnet, es gibt also keine Ferien. Urlaubszeiten werden Ihnen langfristig von der jeweiligen Betreuerin mitgeteilt, so dass Sie für eine anderweitige Unterbringung ihres Kindes sorgen oder in dieser Zeit Ihren eigenen Urlaub planen können. In der Regel handelt es sich um ca 30 Betreuungstage im Jahr.
Falls Ihr Kind erkrankt und nicht in die Betreuung kommt ist das Betreuungsgeld genau wie im Kindergarten weiter zu zahlen.
Bei Urlaub und Krankheit der Tagesmutter entfällt ein Teil der laufenden Kosten (zahlungen an den Jugendhilfeträger) falls keine Vertretung gestellt werden kann.
Krankheitsvertretung durch die KiTa Pusteblume
Für den Fall der plötzlichen Krankheit einer von uns haben wir ein Vertretungskonzept mit dem Kindergarten Pusteblume in Wernborn entwickelt. Wir hoffen sehr, Ihnen nach Besserung der Corona-Beschränkungen diese Vertretungsmöglichkeit wieder anbieten zu können.